... Bürgerinitiativen sind spontane, zeitlich meist begrenzte, organisatorisch eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger, die sich, außerhalb der etablierten Beteiligungsformen der repräsentativen Parteiendemokratie, zumeist aus einem konkreten Anlass, häufig auch als unmittelbar Betroffene zu Wort melden, und sich, sei es direkt im Wege der Selbsthilfe, sei es "indirekt" im Wege der öffentlichen Meinungswerbung und der Ausübung politischen Drucks, um Abhilfe im Sinne ihres Anliegens bemühen. Der vorstehende Satz ist nicht als "fertige" Definitionsformel zu verstehen. ... 

  Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

 

Mein persönliches Empfinden, dass die Kompetenzen der BürgerInnen oftmals kein Gehör in der Politik finden haben mich und meine Mitmenschen bereits des öffteren dazu veranlasst Interessengemeinschaften oder Bürgerinitiativen zu gründen, sowie auch die Volksinitiative zur freien Schülerbeförderung S-H.

 

Die Volksinitiative ist in Deutschland ein Instrument der direkten Demokratie. Ihr Name leitet sich vom sogenannten Initiativrecht, also dem Recht Vorschläge und Gesetzesentwürfe in ein Parlament zum Zwecke der Beschlussfassung einzubringen, ab.